Freitag, 3. Januar 2014

Hagelschaden und Abrechnung bei Wohnwagen

Thema Hagelschaden am Wohnwagen

Das ist ein weit gefürchtetes Thema bei Campern und man muss froh sein, wenn es einen nicht selbst erwischt. Aber was gilt es zu beachten, kann man sich schützen? Was kann man tun wenn es einen erwischt hat?

Gehört man nun zu den Campern die einem Hagelschlag zum Opfer gefallen sind, gibt es die Möglichkeit das Dach neu beblechen zu lassen oder einer Lackierung zuzustimmen. Alternativ kann man natürlich den Schaden über einen Kostenvoranschlag abrechnen und darauf hoffen, dass kein weiterer Schaden folgt, der dann eine Instandsetzung unausweichlich macht.

Alternativ gibt es mittlerweile spezielle Hageldächer die auf dem bestehenden Dach aufgebracht werden.

Dieses speziell für Reisemobile und Wohnwagen entwickelte Schutzdach hat ein Schaummaterial mit einer PVC-Plane. Das Schaumdach wird direkt mit einem Spezialkleber auf das Wohnmobil - Wohnwagendach aufgeklebt. 


Vorteile:
  •   Das Fahrzeug ist vor weiteren Hagelschlägen geschützt
  •   Die Isolierung wird verbessert
  •   Die Lärmbelästigung bei Regen wird reduziert.


Dachluken und sonstige Aufbauten müssen vorher abgebaut werden, und werden neu abgedichtet.

Beachten muss man nur das zusätzliche Gewicht, das durchaus mal 25-30KG bringen kann.

Hat man sich nun entschieden den Schaden ohne Instandsetzung abzurechnen, kann es bei einem Folgeschaden problematisch werden, da Gutachter zwischen neuen und alten Schäden sehr wohl unterscheiden können, man kann dann zwar wieder einen Schaden abrechen, aber eben unter Anrechnung des bereits ersten abgerechneten Schadens.

Hat man den ersten Schaden komplett Instandsetzen lassen, so ist natürlich auch der neue Schaden komplett abrechenbar.

Problematisch wird es bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, dann bekommt man den Wert nach der so genannten Restwertbörse ausgezahlt und Feierabend… In diesem Fall muss man halt das Geld nehmen und schauen ob man das reparieren lässt oder einen neuen kauft. Ein Geschäft ist das sicher nicht.

Kauft man nun einen gebrauchten Wohnwagen ist es wirklich wichtig sich bestätigen zu lassen, dass der Wagen noch keinen Hagelschaden hatte und auch von keiner Versicherung abgerechnet wurde.

Ansonsten kann es im Schadenfall zu einem bösen Erwachen kommen. Zusätzlich sollte man sich das Dach sehr genau anschauen…

Über einen Fall habe ich folgendes gelesen:

Die Versicherung  wollte nur spachteln und lackieren und kamen auf knapp 2000€. Nach einem Widerspruch dann so um die 3000—Euro. Nach Einschaltung eines Rechtsanwaltes wurden 6000,-- Euro gezahlt.
Der Anwalt erklärte, das man bei teilkaskoschaden Anspruch auf Herstellung eines neuartigen Zustandes hat, nicht nur auf eine Reparatur. Der Einsatz eines Rechtsbeistandes ist also durchaus zu empfehlen, sofern einem das Angebot der Versicherung zu niedrig erscheint.

Gern erfolgt auch der Hinweis das spachteln und lackieren vom deutschen Caravanverband anerkannt ist. Da frage ich mich doch glatt, was das für eine Aussage ist. So könnte auch der Kleingartenverband Rote Rübe zugestimmt haben, eine Rechtsverbindliche Aussage ist das für mich nicht. Allerdings beweist es mal wieder, wie schwierig es mit Versicherungen werden kann.


Eine Reparatur mit Spachteln und einer anschließenden Lackierung ist bei Wohnmobilen und Wohnwagen nicht sonderlich gut geeignet. Die Wohnwagenhersteller raten davon explizit ab! Zum einen gibt es schwimmend gelagerte Dächer, zum anderen arbeitet das Material relativ stark, was zu Abplatzern führen kann.